Ohne Arbeitszeiterfassungspflicht für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber - IHK Berlin

Wenn man darauf verzichtet, die Arbeitszeiterfassungspflicht einzuhalten, kann dies zu rechtlichen Konsequenzen führen. Gemäß dem Beschluss des BAG vom 13.09.2022 und der Auslegung des Arbeitsschutzgesetzes ist die Erfassung der Arbeitszeiten eine Pflicht für Arbeitgeber. Ein Verzicht darauf könnte bedeuten, dass man gegen geltende gesetzliche Bestimmungen verstößt und potenziell mit Geldbußen oder anderen Sanktionen rechnen muss.

Die non-compliance (Nichteinhaltung) könnte zu einem Bußgeld von bis zu 30.000 EUR führen, wie in der Zusammenfassung erwähnt. Dies ist ein erhebliches finanzielles Risiko für Arbeitgeber, die sich dafür entscheiden, die Arbeitszeiterfassung nicht einzuhalten.

Es ist wichtig zu beachten, dass die rechtlichen Konsequenzen je nach Land und spezifischen Umständen variieren können. Es wird empfohlen, rechtlichen Rat einzuholen, um ein umfassendes Verständnis der möglichen Folgen zu erhalten.


2025-12-05