Zusammenfassung von Arbeitszeiterfassungspflicht für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber - IHK Berlin

- Arbeitgeber in Deutschland sind verpflichtet, die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter zu erfassen und zu dokumentieren.
- Diese Pflicht ergibt sich aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 13.09.2022 und ist in das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) einzubinden.
- Die Erfassung der Arbeitszeiten muss in einer bestimmten Form erfolgen, wobei elektronische oder schriftliche Systeme möglich sind, solange sie den arbeitsschutzrechtlichen Anforderungen genügen.
- Das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und Technische Sicherheit (LAGetSi) hat ein Muster für die Dokumentation täglicher Arbeitszeiten bereitgestellt, das als Nachweis akzeptiert wird.
- Der Betriebsrat verfügt über Mitbestimmungsrechte in Bezug auf die konkrete Ausgestaltung des Arbeitszeiterfassungssystems, insbesondere wenn es um tarifliche oder gesetzliche Regelungen geht.
- Die Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeiten gilt für alle Arbeitnehmer im Sinne des BetrVG, mit Ausnahme von "leitenden Angestellten", für die spezifische Regelungen gelten.
- Verstöße gegen die Arbeitszeiterfassungspflicht können zu Bußgeldern führen, und zwar zu einem Bußgeld von bis zu 30.000 EUR, wenn Arbeitgeber einer Anordnung zur Erfassung der Arbeitszeiten nicht nachkommen.
- Weitere Informationen und FAQ zum Thema Arbeitszeiterfassung wurden vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) bereitgestellt.
2025-12-05