Vergleichbares zu Arbeitszeiterfassungspflicht für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber - IHK Berlin

Arbeitgeber in Deutschland haben laut einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 13.09.2022 die Pflicht, die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter zu erfassen und zu dokumentieren. Diese Verpflichtung ergibt sich aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Die Erfassung kann elektronisch oder schriftlich erfolgen, muss aber den arbeitsschutzrechtlichen Anforderungen genügen und detaillierte Informationen wie Arbeitsbeginn, -ende und Pausen enthalten. Das Landesamt für Arbeitsschutz hat ein Muster für die Dokumentation bereitgestellt. Der Betriebsrat verfügt über Mitbestimmungsrechte bei der Ausgestaltung des Systems. Die Pflicht gilt für alle Arbeitnehmer im Sinne des BetrVG, mit Ausnahme von leitenden Angestellten, für die andere Regelungen gelten. Verstöße können zu Bußgeldern führen, und es gibt vom BMAS bereitgestellte FAQ zu diesem Thema.
2025-12-05