10 Fragen und Antworten für Bundesfinanzministerium - Fragen und Antworten zur Einführung der obligatorischen (verpflichtenden) E-Rechnung zum 1. Januar 2025 - Stand Oktober 2025

  1. Was ist die Definition einer "E-Rechnung" und wie unterscheidet sie sich von herkömmlichen Papierrechnungen?

    • Antwort: Eine E-Rechnung ist eine elektronische Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt wird, z. B. in einem XML-Format. Sie ermöglicht eine elektronische Verarbeitung und bietet Vorteile bei der Digitalisierung und Automatisierung von Rechnungsverfahren.
  2. Wann ist die verpflichtende E-Rechnung in Deutschland eingeführt worden?

    • Antwort: Die verpflichtende E-Rechnung wurde am 1. Januar 2025 eingeführt. Ab diesem Zeitpunkt müssen inländische Unternehmen elektronische Rechnungen für Umsätze zwischen ihnen ausstellen, es sei denn, sie fallen unter Ausnahmeregelungen.
  3. Wie funktioniert die Übergangsregelung für Unternehmen, die nicht bereit sind, auf E-Rechnungen umzusteigen?

  4. Welche Ausnahmen gibt es für die verpflichtende E-Rechnung?

  5. Wie kann ein Unternehmen sicherstellen, dass es eine E-Rechnung empfangen kann?

  6. Was ist eine "Leitweg-ID" und warum wird sie für die Erstellung von E-Rechnungen zwischen Unternehmen benötigt?

  7. Welche Formate sind für eine E-Rechnung zulässig?

  8. Wie kann eine E-Rechnung übermittelt und empfangen werden?

  9. Welche zusätzlichen Verpflichtungen hat ein Unternehmen im Zusammenhang mit der Aufbewahrung von E-Rechnungen?

  10. Wie können Steuerzahler ihre E-Rechnungen beim Finanzamt einreichen?


2025-11-30