10 Fragen und Antworten für psychologische Beratung im Odenwald - Praxis von Renate Hartnagel

  1. Wie kann ich mit Renate Hartnagel in Kontakt treten?

    • Antwort: Sie können sie unter der Nummer 06164-5405586 oder per Handy unter 0176-99997798 anrufen. Sie bieten auch anonyme Beratungsgespräche am Telefon an, bei denen Sie Ihre Rufnummer vor dem Anruf unterdrücken können.
  2. Wo finden die Beratungsgespräche statt?

    • Antwort: Die Beratungsgespräche finden in der Praxis von Renate Hartnagel in Mümlingtalstraße 58, 64760 Oberzent, statt.
  3. Welche Vorteile bietet es, selbstzahler Klient zu sein?

  4. Wie lange dauern in der Regel die Wartezeiten?

  5. Muss ich vorher ein kurzes Telefonat führen?

  6. Wie flexibel sind die Termine?

    • Antwort: Die Häufigkeit und Dauer der Gespräche sind frei wählbar und werden nach den Bedürfnissen des Klienten vereinbart. Es gibt keine festen Regeln oder Einschränkungen. Sie können auch Anderthalb- oder Doppelstunden buchen.
  7. Wie kann ich einen Termin verschieben oder absagen?

    • Antwort: Bitte teilen Sie einen verpassten oder geänderten Termin so bald wie möglich mit, idealerweise innerhalb von 48 Stunden. Wenn der Termin kurzfristig nicht mehr anderweitig vergeben werden kann, wird die volle Kostenerstattung in Rechnung gestellt.
  8. Wie ist die Vertraulichkeit während der Beratungsgespräche sichergestellt?

    • Antwort: Die Hypnosystemische Therapie von Renate Hartnagel verzichtet auf den klassischen Störungsbegriff und Diagnosen. Dies bedeutet, dass psychische Probleme eher als Ergebnis eines gestörten Systems angesehen werden und nicht als Pathologie oder Krankheit innerhalb der Person. Dies kann finanzielle Vorteile haben, wenn Sie Versicherungen abschließen.
  9. Welche Art von Beratung bietet Renate Hartnagel an?

    • Antwort: Renate Hartnagel bietet psychologische Beratung und Therapie an und konzentriert sich auf die Bedürfnisse jedes einzelnen Klienten.
  10. Wie kann ich die Kosten für die Sitzungen steuerlich geltend machen?

    • Antwort: Die Kosten für die Sitzungen können gemäß § 33 EstG unter "außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art" steuerlich abgesetzt werden. Bitte konsultieren Sie jedoch einen Steuerberater, um sicherzustellen, dass Sie alle relevanten Anforderungen erfüllen.

2025-12-08