Nachrichtenmeldung für Arbeitszeiterfassungspflicht für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber - IHK Berlin

Arbeitszeiterfassungspflicht: Wichtige Erkenntnisse für Arbeitgeber
Arbeitgeber in Deutschland müssen nun sicherstellen, dass sie die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter erfassen und dokumentieren. Diese Pflicht resultiert aus einer jüngsten Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG). Laut dem BAG unterliegen alle Arbeitnehmer im Sinne des BetrVG dieser Anforderung, wobei Ausnahmen für leitende Angestellte gelten. Die Erfassung kann elektronisch oder schriftlich erfolgen, muss aber den arbeitsschutzrechtlichen Anforderungen genügen.
Das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und Technische Sicherheit (LAGetSi) hat ein Muster für die tägliche Arbeitszeitdokumentation bereitgestellt, das als gültiger Nachweis akzeptiert wird. Arbeitgeber müssen möglicherweise anordnen, dass ihre Mitarbeiter ihre Arbeitszeiten aufzeichnen, und bei Nichtbeachtung kann ein Bußgeld von bis zu 30.000 EUR verhängt werden.
Weitere Informationen zu dieser neuen Pflicht zur Arbeitszeiterfassung finden Sie in den FAQ des BMAS und auf der Website der IHK Berlin, die eine Veranstaltung zum Thema "Rechtsänderungen 2023" veranstaltet hat, auf der diese Thematik behandelt wurde.
2025-12-05