Verlinkung für Arbeitszeiterfassungspflicht für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber - IHK Berlin

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"In welcher Form hat die Arbeitszeiterfassung zu erfolgen?: Weder die Entscheidung des BAG noch das Arbeitsschutzgesetz selbst sehen eine spezifische Form für die Arbeitszeiterfassung vor. Das bedeutet, dass sowohl elektronisch geführte als auch schriftliche Arbeitszeiterfassungssysteme möglich sind."
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"Welche Beteiligungsrechte stehen dem Betriebsrat zu?: Aufgrund der Arbeitszeiterfassungspflicht steht dem Betriebsrat kein Initiativrecht hinsichtlich der Einführung eines Arbeitszeiterfassungssystems zu. Allerdings kann dieser ein Mitbestimmungsrecht hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung aus dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) haben."
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"Für welche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer muss die Arbeitszeit erfasst werden?: Nach der Entscheidung des BAG betrifft die Pflicht der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zur Erfassung der Arbeitszeiten alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Sinne des § 5 Absatz 1 BetrVG."
Diese Teile beleuchten die Bedeutung der Form, der Rolle des Betriebsrats und des Geltungsbereichs der Arbeitszeiterfassungspflicht, was für das Verständnis dieses Themas von entscheidender Bedeutung ist.
2025-12-05