Verlinkung für Fragen und Antworten zur Arbeitszeiterfassung - BMAS

  1. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit seiner Entscheidung vom 13. September 2022 bestätigt, dass Arbeitgeber in Deutschland verpflichtet sind, ein System zur Erfassung der Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter einzuführen. Diese Entscheidung steht im Einklang mit den Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes und einem früheren Urteil des Europäischen Gerichtshofs.

  2. Die Entscheidung des BAG betont die Bedeutung der Erfassung aller Arbeitszeiten der Arbeitnehmer. Dies bedeutet, dass Arbeitgeber ein umfassendes System zur Verfolgung der Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter einführen müssen, was mit den aktuellen Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes übereinstimmt.

  3. Die Entscheidung hat Auswirkungen auf Betriebsräte und ihre Rechte bei der Einführung elektronischer Arbeitszeiterfassungssysteme. Es wird diskutiert, ob Betriebsräte ein Mitbestimmungsrecht haben, wenn der Arbeitgeber ein solches System einführen möchte.


2025-11-16