Gesund Arbeitszeiterfassungspflicht für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber - IHK Berlin

Arbeitgeber in Deutschland sind gesetzlich verpflichtet, die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter zu erfassen und zu dokumentieren. Diese Pflicht ergibt sich aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) und ist im Arbeitsschutzgesetz verankert. Die Erfassung kann elektronisch oder schriftlich erfolgen, muss aber den arbeitsschutzrechtlichen Anforderungen entsprechen. Das Landesamt für Arbeitsschutz hat ein Muster für die Dokumentation bereitgestellt. Der Betriebsrat verfügt über Mitbestimmungsrechte bei der konkreten Ausgestaltung des Systems, insbesondere wenn es um tarifliche oder gesetzliche Regelungen geht. Die Pflicht gilt für alle Arbeitnehmer, mit Ausnahme von "leitenden Angestellten", für die andere Regelungen gelten. Verstöße gegen diese Vorschriften können Bußgelder nach sich ziehen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) bietet zusätzliche Informationen und FAQ zum Thema an.


2025-12-05